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Kosten & Erstattungsverfahren

Die Kosten für die Beratung, Therapie oder andere ernährungswissenschaftliche Dienstleistungen richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Maßnahme. Meine Preisliste erhalten Sie auf Ihre Anfrage telefonisch oder per E-Mail. Ich erfülle die geforderte Qualifikation (Ernährungsberaterin VDOE) und bin daher bei den Krankenkassen als Dienstleisterin gelistet. Daneben finden Sie meine Kurse in der zentralen Datenbank der Prüfstelle Prävention (ZPP). Bezuschusst wird von den gesetzlichen Krankenkassen sowohl die präventive Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) für einzelne Personen, Gruppen und in der BGF, als auch die Ernährungstherapie als Individualberatung (§ 43 SGB V).

Rückerstattung

Die Bewilligung einer Kosten­be­teiligung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt durch die Vorlage eines Kostenvoranschlags und der ärztlichen Not­wendig­keits­be­scheinigung. 

 

Es handelt sich dabei um ein Kosten­rück­er­stattungs­verfahren. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist unter-schiedlich.

 

In Einzelfällen kann auch mit einem Kostenabtritt gearbeitet werden - dann bezahlen Sie bei mir nur Ihren eigenen Anteil. 

Ernährungsberatung beantragen
Antrag Ernährungsberatung

Vorgehensweise

Schritt 1: Der Arzt hat Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Rezept, Überweisung) ausgehändigt und bescheinigt damit, dass eine Ernährungstherapie sinnvoll ist.


Ernährungstherapie ist medizinisch indiziert bei:
Adipositas, Allergie, Anämie, Anorexie, Arthrose, Arteriosklerose, Bauchspeicheldrüsenerkrankung, Bulimie, bariatrische Operationen, COPD, Colitis ulcerosa, Diabetes, Diarrhö, Divertikulose, Eosinophile Ösophagitis, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung, Fruktosemalabsorption, Gallenerkrankungen, Gastritis, Gicht, Glutensensitivität, Hämochromatose, Hepatopathie, Histaminintoleranz, Hypertonie, Kurzdarm, Laktoseintoleranz, Lipödem, Lymphödem, Metabolisches Syndrom, Morbus Crohn, Morbus Meulengracht, MS, Neurodermitis, Nierenerkrankungen, Obstipation, onkologische Erkrankungen, Osteoporose, Polycystisches Ovarsyndrom, Reflux, Rheuma, Reizdarm, Sorbitintoleranz, Übergewicht, Untergewicht, Zöliakie…

Schritt 2: Sie übergeben mir die ausgefüllte ärztliche Not­wendig­keits­be­scheinigung. Ich werde diese mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Für die Ernährungstherapie beantrage ich 5 Termine (1 x 60 min, 4 x 30 min) und für die Ernährungsberatung 3 Termine (1 x 60 min, 2 x 30 min). Bis hierher entstehen für Sie keine Kosten. 

 

Schritt 3: Sie (ich nicht) erhalten von Ihrer Krankenkasse eine Rückmeldung zur Bewilligung des Kostenbeteiligung. Nun können Sie verbindliche und kostenpflichtige Termine mit mir absprechen. ​

 

Schritt 4: Nach der Beratungsleistung erhalten Sie meine Rechnung und bezahlen diese bitte vollumfänglich. Zur Kostenrückerstattung schicken Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse.

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